EnWG 2011 - in Kraft!
Das neue EnWG 2011 ist in Kraft. Es bewirkt weitreichende Änderungen für die Branche. Relevant sind dabei im Wesentlichen die folgenden Eckpunkte:
- Komplette Entflechtung von Transportnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
- Wegfall der Ausnahmen für Geschlossene Verteilernetze (ehemals Objektnetze)
- Förderung moderner, "intelligenter" Messsysteme
- Stärkung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes
Die Umsetzung bringt große Herausforderungen für die Akteure in der Energiebranche mit sich.
So müssen die Betreiber von geschlossenen Netzen - wie Industrieparks, Flughäfen, Kliniken, Einkaufszentren oder Bahnhöfen - ihren Status zu klären: Werden sie von der Bundesnetzagentur als Kundenanlage oder als Geschlossenes Verteilernetz einstuft? Eine Klassifizierung mit weitreichenden Folgen. Mehr...
Für alle Energieversorger gilt: Sie sind im Rahmen verstärkter Verbraucherrechte in der Pflicht, die Rechnungen noch transparenter zu gestalten. Ein zusätzlicher Aufwand in puncto IT und Administration entsteht. Mehr....
Auch auf kommunale und regionale Energieversorger kommt eine Menge Arbeit zu. Sie sollen in Zukunft Lieferantenwechsel noch schneller abwickeln. Die Frist wurde von einem Monat auf 3 Wochen heruntergesetzt. Zudem sind sie angehalten, eine noch klarere Unterscheidung zwischen Netzgesellschaft und den übrigen Unternehmen herbeizuführen.
Allen Herausforderungen zum Trotz bieten die Änderungen auch große Chancen. Neue Geschäftsfelder entstehen im Umfeld Smart Metering, erneuerbare Energien und Klimaschutz. Darüber hinaus entwickelt sich ein Markt für zusätzliche Dienstleistungen und Kooperationen.
Hier finden Sie den detaillierten Gesetzestext: EnWG 2011
17.04.12
Regulierte Prozesse als gemeinsame Klammer für alle Marktrollen
Artikel in der BWK 4/2012
02.04.12
XAP 7.3 fristgerecht entwickelt, getestet und freigegeben
Pressemeldung der Somentec Software AG



