EnWG 2011 Symbol: Rechnung mit bineren Zahlenreihen

Informationsausweis für Rechnungen

Das neue EnWG 2011 stärkt weiter die Rechte und den Schutz von Verbrauchern. So gibt es zu der bereits bestehenden Informationspflicht in puncto Energieeffizienz weitere Vorgaben für die Rechnungsgestaltung. Ziel ist maximale Transparenz für Verbraucher zu erreichen.

Die neuen Pflichten umfassen im Wesentlichen die folgenden Eckpunkte:

  • Alle notwendigen Informationen für den Lieferantenwechsel, Verbrauch im Vorjahreszeitraum, durchschnittlicher Verbrauch von vergleichbaren Kunden sowie Anfangs- und Endzählerstand des Abrechnungszeitraums müssen in der Rechnung dargestellt werden.
  • Die Haushaltskunden haben einen Anspruch darauf, ein einheitliches Rechnungsformat zu erhalten. Ist die Branche nicht in der Lage, dies in angemessener Zeit bereitzustellen, so erhält die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, hier Vorgaben zu machen.
  • Im Zuge der Umsetzung von Annex 1 Abs. 1 lit. j) Strom-Richtlinie und Gas-Richtlinie werden alle Lieferanten verpflichtet, die regelmäßigen oder abschließenden Rechnungen spätestens sechs Wochen nach Ende der Abrechnungsperiode zu erstellen.

Die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzgebers ist keine triviale Aufgabe. Es ist weit komplexer als einige Felder in der Rechnung zu verändern. So müssen Referenzdaten erfasst und im IT-System verwaltet werden.

Wir helfen Ihnen, eine praktikable Lösung zu finden - sprechen Sie uns an:

Michael Kaufmann
mkaufmann@somentec.de

Telefon: 06103/904 400

Hier finden Sie einen Überblick über die neuen Vorgaben in puncto Rechnungslegung im EnWG 2011