Elektronische Rechnungen jetzt rechtsgültig

Bundesrat stimmt dem Steuervereinfachungsgesetz zu

27.09.2011

Im Vermittlungsverfahren zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 haben Bund und Länder am 21.9.2011 eine Einigung erzielt. Bundestag und Bundesrat haben der vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Gesetzesänderung am 23.9.2011 zugestimmt. Die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung (§ 14 UStG) kommen damit rückwirkend ab 01.07.2011 zur Anwendung.