Was die Verbraucher freut, bringt insbesondere die Versorgungswirtschaft ins Schwitzen. Die Rede ist von der im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossenen vorübergehenden Absenkung der Umsatzsteuer. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 sinkt bei Energielieferungen der Steuersatz von 19 % auf 16 %, in der Trinkwasserversorgung von 7 % auf 5 %. Den doppelten Wechsel steuer- und vertragsrechtlich sowie abrechnungstechnisch korrekt umzusetzen, sorgt auch in den IT-Häusern für Stress. Denn in der Regel bestehen langfristige Vertragsbeziehungen, und die Abrechnungsprozesse sind in der unbundelten Strom- und Gasversorgung besonders komplex. Zudem sind praktisch alle Verträge vom Wechselspiel betroffen. Versorgern, die mit der Branchenlösung XAP. von Somentec arbeiten, steht bereits im Softwarestandard eine Möglichkeit für den unterjährigen Wechsel des Steuersatzes zur Verfügung.